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   LG Frankfurt/Main, 19.03.2019 - 3-06 O 103/17   

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https://dejure.org/2019,16773
LG Frankfurt/Main, 19.03.2019 - 3-06 O 103/17 (https://dejure.org/2019,16773)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.03.2019 - 3-06 O 103/17 (https://dejure.org/2019,16773)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. März 2019 - 3-06 O 103/17 (https://dejure.org/2019,16773)
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  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 229/11

    GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen Zahlungen nach Insolvenzreife: Sekundäre

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.03.2019 - 6 O 103/17
    Der Vorlage einer Handelsbilanz wird zumindest indizielle Bedeutung beigemessen, die die sekundäre Darlegungslast des Vorstands auslöst (BGH NZG 2014, 100 Rn. 17f.).

    In dieser Situation ist es Sache des beklagten Vorstandsmitglieds, im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast im Einzelnen vorzutragen, welche stillen Reserven oder sonstigen für eine Überschuldungsbilanz maßgeblichen Werte in der Handelsbilanz nicht abgebildet sind (vgl. BGH NZG 2014, 100 Rn. 17 f mwN).

    Der Beklagte hat vielmehr substantiiert zu stillen Reserven oder sonstigen in der Handelsbilanz nicht abgebildeten Werten vorzutragen (BGH NZG 2014, 100 Rn. 18).

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.03.2019 - 6 O 103/17
    Hierzu zählt neben dem Eingehen geschäftlicher Risiken grundsätzlich auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen und -einschätzungen (BGH NJW 1997, 1926, 1927 - ARAG/Garmenbeck).

    Eine Schadensersatzpflicht kommt erst in Betracht, wenn die "Grenzen, in denen sich ein vom Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln bewegen muss, deutlich überschritten sind, die Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt worden ist oder das Verhalten des Vorstands aus anderen Gründen als pflichtwidrig gelten muss" (BGH NJW 1997, 1926, 1928 - ARAG/Garmenbeck).

  • BGH, 10.07.2018 - II ZR 24/17

    Einholen der Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Vorstand grundsätzlich vor

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.03.2019 - 6 O 103/17
    Der Vorstand schuldet keinen Schadensersatz nach § 93 II AktG, wenn sich durch seine pflichtwidrige Handlung die Vermögenslage der Gesellschaft nicht verschlechtert hat (BGH NZG 2018, 1189 Rz. 14).
  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.03.2019 - 6 O 103/17
    Für die Einordnung als pflichtwidrig ist u. a. die fehlende Nähe zum Unternehmensgegenstand, Unangemessenheit im Hinblick auf die Ertrags- und Vermögenslage, fehlende innerbetriebliche Transparenz sowie das Vorliegen sachwidriger Motive, namentlich Verfolgung rein persönlicher Präferenzen bedeutsam (BGH NJW 2002, 1585, 1587).
  • BGH, 12.03.2013 - XI ZR 227/12

    Bankinsolvenz: Stundungswirkung eines von der Bundesanstalt für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.03.2019 - 6 O 103/17
    Stundung bedeutet das Hinausschieben der durch Gesetz oder Parteivereinbarung bestimmten Fälligkeit einer Forderung bei Bestehenbleiben der Erfüllbarkeit (BGH NJW 2013, 3437).
  • BGH, 24.10.1990 - VIII ZR 305/89

    Stundungszusage heilt Verzug

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.03.2019 - 6 O 103/17
    Wird auf unbestimmte Zeit gestundet, kann der Gläubiger die Leistungszeit gem. §§ 316, 315 BGB nach billigem Ermessen festsetzen (BGH NJW-RR 1991, 822).
  • BGH, 24.04.2009 - LwZR 11/08

    Folgen der Veränderung des Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen von den

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.03.2019 - 6 O 103/17
    Eine rein objektive Auslegung von Vertragserklärungen gegenüber den übereinstimmend erklärten Willen der Parteien ist unzulässig (BGH NJW-RR 2009, 1714 Rz. 17).
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